Start Besucherinfos Ausstellerinfos Kontakt Impressum
 
 
Sponsoren
at-home
Werbeagentur 4elements
Radio Kiepenkerl

wn
Sponsoren
Hase
Enegetix
Pohl
Stadt Luedinghausen
Sonara
Wellnessmobil
Westf?lische Nachrichten
Newsletter
----------------------
Gewinnspiel
----------------------
Messebau Shop
----------------------
Messe Forum
----------------------
Thema des Monats
----------------------
Futaris Magazin
Impressum


Inhaber: 

Jörg Pantel
Futaris-Messeorganisation
Finkenstr.17
48147 Münster

Tel. 02 51- 6 25 18 47
Fax 0251- 871 888 27

Steuer-Nr. 337/5200/0670

Konzept und Realisierung

 

Werbeagentur 4elements
Roggenstr.12
D-46147 Oberhausen
Telefon: +49 208 3040922 (Oberhausen)
Telefon: +49 251 1348340(Münster)
E-Mail: info@werbeagentur-4elements.de
Webseite: http://www.werbeagentur-4elements.de

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Jörg Pantel (Anschrift wie oben)

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

AGB

 

1. Veranstalter

Veranstalter ist Jörg Pantel, Finkenstr.17, 48147 Münster,
Tel. 0251/ 625 18 47, Fax 0251/ 871 888 27

2. Teilnehmer

Teilnehmer an der Ausstellung können Firmen und Gesellschaften oder
Agenturen sein, wenn sie eine Legitimation des Auftraggebers bzw.
Herstellers nachweisen können. Voraussetzung ist ein Eintrag im
Handelsregister bzw. ein Nachweis einer Gewerbeanmeldung, Reisegewerbetreibende
müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte
sein.

3. Zulassung

Die Zulassung und Platzeinteilung wird ausschließlich über den
Veranstalter schriftlich vorgenommen. Eine Teilung mit anderen Firmen
kann nach vorheriger schriftlicher Bestätigung gegen Gebühr vorgenommen
werden. Wird ein Stand für mehrere Firmen zugeteilt, so haftet
jede dieser Firmen als Gesamtschuldner für die Standmiete. Es werden
nur Teilnehmer nach schriftlicher ordnungsgemäßer Anmeldung zugelassen.
Aus der Anmeldung heraus erfolgt kein Rechtsanspruch auf
einen bestimmten Platz. Der Abschluss zwischen Aussteller und Veranstalter
kommt erst zustande, wenn die Auftragsbestätigung beim
Aussteller eingegangen ist.

4. Anmeldung / Konkurrenzausschluss

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich mittels schriftlichem Anmeldeformular,
das zur jeweiligen Veranstaltung herausgegeben wird.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
den Veranstalter. Es darf weder ein Konkurrenzausschluss verlangt
noch zugestanden werden. Eine derartige Vereinbarung gilt als nicht
abgeschlossen.

5. Standeinteilung

Rechtzeitig vor Veranstaltung erhält der Aussteller einen Lageplan mit
Platzmarkierung. Der Veranstalter kann ohne Ankündigung bei Erfordernis
dem Aussteller einen anderen Platz zuweisen. Etwaige
Ersatzansprüche hieraus ergeben sich für den Aussteller nicht. Der
Aussteller verpflichtet sich, diesen Standplatz einzunehmen und
während der Dauer der Veranstaltung diesen geöffnet und mit Gütern /
Dienstleistungen belegt zu haben. Bei Nichteinhaltung kann der Aussteller
von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und mit einer
Vertragsstrafe bis zur dreifachen Höhe der Standmiete belangt werden.

6. Veranstaltungszeit / -ort

Diese ergeben sich aus den Informationen durch den Veranstalter. Die
Öffnungszeiten der Ausstellung sind in der Regel von 10 bis 18 Uhr.
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht beeinflussen
kann, nicht zum Tragen kommen, verzichtet der Aussteller
auf Schadenersatzanspruch.

7. Stand

Der Auf- und Abbau erfolgt gemäß Angaben durch den Veranstalter. Es
ist zu beachten, dass die Standbegrenzungen eingehalten werden
müssen, Notausgänge, Gänge, Feuerlöscher usw. nicht behindert
werden, Besucher nicht gefährdet werden, der Stand dem allgemeinen
Bild der Veranstaltung entspricht. Bei der Anmeldung ist der Einsatz von
Fertig- oder Systemständen ausdrücklich zu vermerken. Vom Aussteller
selbst wird lediglich die Bodenfläche ohne Teppich vermietet. Säulen,
Mauervorsprünge etc. sind Bestandteil der Ausstellungsfläche und
werden demnach auch mit berechnet. Sind keine eigenen Begrenzungs-
und Rückwände vorhanden, können diese über den
Veranstalter gebucht werden. Für ausreichende Beleuchtung des
eigenen Standes hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Eine
Reinigung innerhalb der Stände wird während der Messe vom Aussteller
selbst durchgeführt. Bei einem nicht gereinigten Standplatz kann eine
Reinigungspauschale in Höhe von € 100,- in Rechnung gestellt werden.
Der Standplatz sollte nach Messeschluss am Abend selbst gereinigt
werden. Verwendetes Material muss schwer entflammbar ohne
Rückstände leicht entfernbar sein. Klebemittel müssen wasserlöslich
sein. Sollte Wasser oder andere Flüssigkeiten für Vorführungen o.ä.
zum Einsatz kommen, so ist dies auf jeden Fall vorher durch den
Veranstalter genehmigungspflichtig. Für etwaige Schäden an der
Einrichtung haftet der Aussteller selbst. Während der Veranstaltung ist
gemäß §70b der Gewerbeordnung ein Schild mit Name und Anschrift
des Ausstellers deutlich erkennbar anzubringen.

8. Auf- und Abbauzeiten

Der Aufbau kann voraussichtlich am Freitag vor der Veranstaltung ab 9
Uhr erfolgen. Der Abbau muss unmittelbar nach der Messe, bis Sonntag
23.00 Uhr abgeschlossen sein. Kosten, die dem Veranstalter durch
Abbauverzögerung eines einzelnen Ausstellers entstehen, werden
diesem Aussteller in Rechnung gestellt. Werden die Aufbauzeiten nicht
eingehalten, so kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben.
Der Aussteller muss jedoch auch dann die Standmiete in voller Höhe
entrichten. Der vorzeitige Abbau eines Ausstellers während der
Ausstellungszeit ist nicht zulässig, der Veranstalter behält sich hierbei
Schadenersatzansprüche vor.

 

9. Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung sind 50% der
Vertragsumme fällig und vom Aussteller zu begleichen, die verbleibenden
50% der Vertragsumme sind 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig
und vom Aussteller zu begleichen. Der Veranstalter ist berechtigt, ab dem
1. Tag der Fälligkeit Verzugszinsen zu berechnen. Etwaige Reklamationen
werden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung berücksichtigt
und bedürfen der Schriftform.

10. Rücktritt / Stornogebühren

Aussteller können von ihrer Anmeldung / Buchung zurücktreten, dies
bedarf der Schriftform. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen dem
Aussteller Stornogebühren wie folgt: mindestens 25% ab Eingang der
Auftragsbestätigung; ab zwei Monaten vor Veranstaltungsbeginn 50%;
ab einem Monat vor Veranstaltungsbeginn 75%; ab zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn 100% der Standmiete. Der Veranstalter behält
sich das Recht vor, die Veranstaltung aus Gründen, die er nicht zu
vertreten hat, abzusagen bzw. zu verlegen, ohne dass der Aussteller
Anspruch auf Schadenersatz hat. Findet die Veranstaltung ohne
Verschulden des Veranstalters nicht statt, so kann der Veranstalter
hierfür nicht in Haftung genommen werden bzw. können keine
Schadenersatzansprüche seitens des Ausstellers geltend gemacht
werden.

11. Hausrecht des Veranstalters

Jeder Aussteller hat sich an die Ausstellungsbedingungen und die
jeweilige Hausordnung zu halten. Für einen reibungslosen Veranstaltungsablauf
besitzt der Veranstalter ein eingeschränktes Hausrecht.
Bei Verstoß gegen die Ausstellungsbedingungen kann ein Stand durch
den Veranstalter geschlossen und die Räumung die Räumung verlangt,
ggf. veranlasst werden. Als Vertragsstrafe wird der Aussteller mit einer
zweifachen Standmiete belegt. Die Kosten der Räumung werden
separat berechnet.

12. Haftung, Bewachung u. Versicherung

Dem Aussteller wird eine Versicherung zur Deckung der
Ausstellerhaftpflicht und sonstiger Gefahren empfohlen. Der
Veranstalter übernimmt keine Haftung für eintretende Schäden, Verluste
und Folgeschäden, die während der gesamten Veranstalt-ungszeit (Auf-
/Abbau, Öffnungs-/ Ruhezeiten) eintreten. Für eine Beaufsichtigung des
Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Eine Bewachung kann
nach Absprache mit dem Veranstalter durch einen Sicherheitsdienst
erfolgen. Die Kosten werden dann auf die Aussteller umgelegt.

13. Ausschank und Bewirtung von Kunden

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass weder Getränke
noch Speisen gegen Entgelt abgegeben werden dürfen. Bei Verstoß
muss der Aussteller mit einer Vertragsstrafe von € 150,- rechnen.
Besucher, Kunden und Interessenten dürfen vom Aussteller am Stand
bewirtet werden. Diesbezüglich ist die jeweilige Hausordnung zu
beachten.

14. Werbung / Verlosung / Beschallung

Werbung jedweder Art darf nur innerhalb des Standes vorgenommen
werden. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen
jeglicher Art, sowie die Vorführung von Maschinen usw.
muss ausdrücklich angemeldet und vom Veranstalter genehmigt
werden. Sollte sich trotz Genehmigung herausstellen, dass der Messeablauf
hierdurch beeinträchtigt wird, kann dies während der Veranstaltung
durch den Veranstalter untersagt werden.
Verlosung (Tombola), Preisausschreiben, Quiz usw. dürfen nur nach
Absprache und Genehmigung durch den Veranstalter durchgeführt
werden.
Während der Veranstaltung wird Moderation und Beschallung durch den
Veranstalter vorgenommen..

15. Sonstiges

Der Veranstaltungen wird während der Veranstaltung Fotografien, Tonund
Filmaufzeichnungen, Veröffentlichung von Ausstellermeinungen
und von ausgestellten Produkten und Dienstleistungen anfertigen. Der
Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen und Ansprüche auf ein
Urheberrecht. Der Aussteller verpflichtet sich, Müll – insbesondere
Sondermüll – selbst zu entsorgen. Entstandene Schäden sind vom
Verursacher / Aussteller selbst zu tragen.
Mündliche Abmachungen, sowie Einschränkungen bedürfen in jedem
Fall der Schriftform und auch der schriftlichen Gegenbestätigung.
Gerichtsstand ist Münster.
Bei Nichtinkrafttreten einzelner Vertragspunkte bleiben andere davon
unberührt.
Der Aussteller erkennt vorstehende AGB, örtliche Behördenauflagen
und gesetzliche Vorschriften sowie die Hausordnung an.

Jörg Pantel
Futaris® Münsterland
48147 Münster
www.futaris-muensterland.de

Futaris® – die regionale Gesundheitsmesse
Allgemeine Geschäfts- und Ausstellungsbedingungen

Noch: -326 Tage, 22 Stunden und 2 Minuten bis zur Gesund in Lüdinghausen 2011!

Tragen Sie sich kostenlos in den Futaris Newsletter ein.
eMail-Adresse:

 
 


Kontaktinformationen

Futaris-Messeorganisation
z.Hd. Jörg Pantel
Finkenstr.17
48147 Münster
Tel. 0251-625 18 47
Fax 0251-871 888 27
pantel(@)futaris-muensterland.de


Tipps und Termine

20.3.2011, 11 - 18 Uhr
Gesund in Lüdinghausen


Suche:
 
       Copyright (c) by Futaris, made by 4elements Start | Besucherinfos | Ausstellerinfos | Kontakt | Impressum